Die steirische Buschenschank – da trifft urige Gemütlichkeit auf g’schmackige Hausmannskost. Aufgetischt werden selbstgemachte Spezialitäten wie Buchteln, Strauben und Strudel, dazu ein Glaserl Wein oder ein Fruchtsaft vom eigenen Hof. Und zum Abschluss? A Schnapserl darf natürlich nicht fehlen. In der Steiermark laden über 800 Buschenschanken zum Genießen und Verweilen ein.
Unser Tipp: Adressen von Interessante Buschenschänke in der Steiermark.
Woher kommt der Name „Buschenschank“?
Der Begriff kommt vom „Buschen“, einem kleinen Zweig. Den haben die Weinbauern früher vor die Tür gehängt, um zu zeigen: Jetzt ist offen! Wer den Buschen sah, wusste: Hier wird ausg’schenkt – willkommen zur Jaus’n und zum Wein.
Im Unterschied zum „Heurigen“ in Wien und Niederösterreich serviert man in der steirischen Buschenschank ausschließlich kalte Speisen und hofeigene Getränke.
👉 Du suchst eine Buschenschank in deiner Nähe?
Kulinarik in der Buschenschank
Die steirischen Buschenschanken reihen sich entlang der Weinstraßen und bieten mit Blick über die Hügel ein kulinarisches Erlebnis für alle Sinne. Bei einer zünftigen Brettljause mit Bauernbrot und einem Glaserl Wein wird jede Rast zur Auszeit.
Ohne Brettljause geht nix
Sie ist der Klassiker schlechthin: die Brettljause. Ursprünglich als einfache Bauernjause gedacht, kommt sie heute traditionell auf einem Holzbrett daher – mit Selchwürstel, Geselchtem, Speck, Verhackertem, Kren, Leberstreichwurst, Käse und Aufstrichen wie Liptauer oder Kernölaufstrich. Dazu frisches Bauernbrot und a bissl G’müs – so schmeckt die Steiermark!
Sauer macht lustig
Auch sauer abgemachte Spezialitäten sind fixer Bestandteil: Sulz, Schweinsbraten, Käferbohnen, frische Salate oder sauer marinierter Schafskäse werden mit Apfelessig und Kürbiskernöl verfeinert. Immer öfter finden sich auch vegane Schmankerln auf der Speisekarte.
Für die süße G’schicht
Wenn’s ums Dessert geht, lassen sich die Buschenschanken nicht lumpen: Frisch gebackene Strauben, Krapfen, Buchteln und Strudel bringen jedes Mehlspeis-Herz zum Hupfen.
Zum Trinken gibt’s nur Selbstgemachtes: hauseigene Weine, Wasser, Trauben- und Fruchtsäfte – keine Limonaden, kein Bier.
Rechtliches rund um die Buschenschank
Schon 1784 hat Kaiser Josef II. erlaubt, dass Weinbauern ihren eigenen Wein und hofeigene Lebensmittel wie Fleisch, Brot, Käse verkaufen dürfen. Seit 1979 regelt ein eigenes Buschenschankgesetz, wer was ausschenken darf. Anlass dieser Verordnung im 18. Jahrhundert war die Klage von Wirten in Salcano, dessen Obrigkeit sie dazu gezwungen hat nur Wein von seinen Gütern auszuschenken. Wichtig ist: Es müssen Produkte vom eigenen Hof oder aus der Nachbarschaft sein, und gekocht wird nicht – nur kalt serviert.
Was hat es mit dem namensgebenden „Buschen“ auf sich? Umgangssprachlich ist der Buschen ein Zweig, und genau diesen haben die Bauern vor die Tür gehängt und damit angezeigt, dass sie geöffnet haben. Hing der Buschen, dann hieß es Herzlich Willkommen.
- 1928 wurde das erste „Buschenschankgesetz zur Ausschank von Wein, Traubenmost und Obstwein“ beschlossen.
- Von Zeit zu Zeit gab es Änderungen und Erweiterungen, so wie 1975, als die Möglichkeit des Zukaufs von Lebensmitteln geschaffen wurde.
- Im Jahre 1979 wurde ein modernes Buschenschankgesetz geschaffen, das eine klare Abgrenzung zur Gastronomie schafft.
Eigentümer, Fruchtgenießer und Pächter von in der Steiermark gelegenen Wein- und Obstgärten sind berechtigt, den aus ihrer eigenen Ernte stammenden und ihrem Betrieb erzeugten Wein und Obstwein, samt alkoholfreier Trauben und Obstsäfte in der Gemeinde des Erzeugungsortes oder der Gemeinde ihrer Hauptbetriebsstätte an Gäste entgeltlich auszuschenken.
Ausgezeichneter Buschenschank
71 steirische Betriebe tragen das Siegel „Ausgezeichneter Buschenschank“. Das steht für hohe Qualität, regionale Produkte, Glaskultur, ein g’schmackiges Ambiente und Familienfreundlichkeit inklusive Kinderjause und Spielplatz.
Kriterien dafür sind unter anderem:
- Mindestens 50 % der Weine müssen Qualitätsweine sein und gemäß der Gepflogenheiten guter Wein- und Glaskultur serviert werden.
- Fleisch muss selbst verarbeitet oder vom Direktvermarkter stammen
- Fisch nur aus steirischen Gewässern
- Es müssen vier österreichische Käsesorten und mind. drei Fruchtsaftsorten aus eigener Erzeugung angeboten werden
Musik beim Wein
Seit 2013 darf neben echter Volksmusik auch Jazz oder moderne Musik gespielt werden – solange es der Brauchtumspflege oder der Kultur dient. Tanz-Events bleiben weiterhin tabu.